FAQs

Kfz-Gutachter: Wann du ihn brauchst, was er kostet und wer ihn bezahlt

Wo überall sind wir tätig?

Nicht nur in NRW sind unsere kompetenten Sachverständiger zur Stelle. Wir stehen dir in ganz Deutschland zur Verfügung. Du kannst uns rund um die Uhr erreichen. Auch an Sonn- und Feiertagen. Ruf uns kostenlos an und erhalte kompetente Beratung.

Wer zahlt das gutachten bei einem Unfall?

Dir steht als Unfallgeschädigter immer ein unabhängiger Kfz-Gutachter zu. Für die Kosten muss bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall die gegnerische Versicherung aufkommen.  Wir kümmern uns darum, dass dein Recht auf einen neutralen Kfz-Gutachter wirklich umgesetzt wird und stellen dir einen kompetenten Sachverständiger für das Unfallgutachten zu.

Was macht ein Kfz-Gutachter genau?

Der Kfz-Sachverständige also wir nehmen die Schäden, die an deinem Fahrzeug entstanden sind, genau unter die Lupe und erstellt ein Unfallgutachten. Dafür dokumentieren wir sämtliche Mängel, und schätzt den nötigen Aufwand für eine Reparatur. Dieser Nachweis dient dir als Grundlage, um sich die voraussichtlichen Reparaturkosten von der Kfz-Versicherung erstatten zu lassen.

Wer beauftragt den Kfz-Gutachter?

Es kommt häufig vor, dass der Versicherer des Unfallopfers direkt einen Sachverständigen beauftragt. Sie können auch immer einen Sachverständigen aus Ihrem Vertrauenskreis beauftragen, der von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet wird, sofern Sie den Unfall nicht mitverschuldet haben.

Wann brauche ich einen Kfz-Gutachter?

Bei den meisten Unfällen stellt sich die Frage, wer den Zusammenstoß verursacht hat. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners kommt in der Regel für Schäden und mögliche Schadenersatzforderungen auf. Bei den meisten Verkehrsunfällen wird das Fahrzeug des schuldigen Fahrers entweder durch die Teil- oder Vollkaskoversicherung beschädigt.

Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?

Wenn Sie beispielsweise beim Ausparken andere Autos streifen, ist die Schuldfrage eindeutig. Ihre Haftpflichtversicherung zahlt für das beschädigte Fahrzeug, es sei denn, Sie zahlen den Schaden selbst, damit Sie nicht in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft werden. Auch wenn Ihre Haftpflichtversicherung oder der Geschädigte auf einen Kfz-Sachverständigen besteht, um den Schaden einzuschätzen, können Sie das Schadensdatum beurteilen lassen. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die Ihnen bei der Schadensbeurteilung entstehen. Wenn der Unfallgegner ein Mitverschulden an dem Unfallgeschehen hat, trägt er anteilig die Unfallkosten. In Kaskofällen wird die Unfallkostenberechnung üblicherweise von der Versicherung beauftragt. Wenn Sie eigenständig einen Sachverständigen beauftragen, müssen Sie den Aufwand selbst bezahlen.